Stadt kauft keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit

 

Gelsenkirchen zählt neben Bonn und München zu den Vorreitern

 

Gelsenkirchen hat der ausbeuterischen Kinderarbeit den Kampf angesagt. Der Rat der Stadt folgte bereits im März 2005 einem gemeinsam von SPD und Grünen eingebrachten Antrag, der die Verwaltung beauftragte, keine Produkte zu beschaffen, die in direktem Zusammenhang mit ausbeuterischer Kinderarbeit stehen. Jetzt hat die Verwaltung die Vorbereitungen zur Umsetzung des Beschlusses abgeschlossen. "Das war Pionierarbeit", sagt Frank Baranowski. Damit gehört Gelsenkirchen neben Bonn und München zu den ersten Städten, die keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit beziehen werden. "Dies ist der zweite und folgerichtige  Schritt zur nachhaltigen Beschaffung im Sinne der Agenda 21. Denn ein vorbildlicher Kriterienkatalog zur umweltgerechten Beschaffung und zur Abfallvermeidung wurde von der Verwaltung schon vor langer zeit erarbeitet", erläutert der Oberbürgermeister.

 

Die "Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung" hat 1992  in Rio de Janeiro mit der AGENDA 21 insbesondere die Kommunen aufgefordert, ein grundlegendes ethisches Leitbild zu entwickeln. Das Ziel: Eine ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung für alle Menschen und die Umwelt. Ausbeuterische Kinderarbeit ist damit nicht vereinbar. "Rund 250 Millionen Kinder unter 14 Jahren müssen arbeiten, damit sie und ihre Familien überleben können", weiß Werner Rybarski, Leiter des aGEnda 21-Büros. Doch mindestens die unerträglichsten Formen von Kinderarbeit  sollen ausgeschlossen werden. "Dazu zählen alle Formen der Sklaverei, Prostitution, der Zwang zu kriminellen Handlungen und Arbeiten, die für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädlich sind", listet der Leiter des aGEnda 21-Büros auf. Eine Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) richtet sich gegen diese schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Rund 100 Staaten haben sie unterzeichnet, darunter auch Deutschland.

 

Anbieter von Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder bearbeitet wurden, müssen künftig eine so genannte Bietererklärung unterzeichnen. Entweder muss eine unabhängige Zertifizierung die Einhaltung der ILO-Konvention belegen oder der Anbieter muss verbindlich erklären, dass die Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Konvention erstellt oder bearbeitet wurden. "Das Fehlen der Bietererklärung führt zum Ausschluss des Angebots", verdeutlicht OB Frank Baranowski die Konsequenzen.

 

Per Rundschreiben wurden alle Dienststellen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Gelsendienste über den Ratsbeschluss und die neue Vergabepraxis informiert. Zu den Produkten die oft mit ausbeuterischer Kinderarbeit erstellt werden zählen zum Beispiel Sportartikel, Kleidung und Teppiche aber auch Agrarprodukte und Pflastersteine.

 

Das aGEnda 21-Büro wird sich an Gelsenkirchener Betriebe und Einrichtungen wenden und sie bitten, sich dem Vorgehen der Stadt anzuschließen. Werner Rybarski: "Die Stadt Gelsenkirchen hat ein eindeutiges Signal der Ächtung ausbeuterischer Kinderarbeit gesetzt. Es sollte für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Großabnehmer ein Vorbild sein."

 

 

 


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