Regen auf neuen Wegen - Naturnahe Regenwasserbewirtschaftung an sechs Gelsenkirchener Schulen

 

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Ein Modellprojekt im Rahmen der aGEnda 21 und der Zukunftsvereinbarung Regenwasser in Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft und der Stadt Gelsenkirchen

 

 

 

Regen auf neuen Wegen - Zukunftsvereinbarung Regenwasser

 

Angesichts des hohen Versiegelungsgrades in Nordrhein-Westfalen kommt einer ökologisch orientierten Niederschlagsentwässerung eine erhebliche Bedeutung zu. 21 Prozent der Fläche des Landes werden als Siedlungs- und Verkehrsfläche genutzt. Teilweise beträgt dieser Anteil sogar rund 50 Prozent. Seit Ende des Zweiten Weltkrieges wurden in der Emscher-Region doppelt so viele Flächen versiegelt wie in der gesamten Siedlungsgeschichte davor. Es ist also zwingend notwendig, der ständigen Ausweitung der Versiegelung entgegenzuwirken. Gleichzeitig muss die bisherige Praxis der schnellen, undifferenzierten Ableitung des Niederschlagswassers in Frage gestellt werden. Die Versickerung des Regenwassers oder dessen oberirdische Ableitung in Verbindung mit der Entsiegelung von Flächen im bebauten Bereich oder der Regenwassernutzung muss in der Wasserwirtschaft aus ökonomischen (z.B. Einsparungen bei Kanalnetzen und Kläranlagen, Verminderung der Überschwemmungsgefahr) und ökologischen Gesichtspunkten (z.B. Grundwasseranreicherung, zeitversetzte Speisung der Gewässer) aber grundsätzlich auch aus stadtplanerischen Aspekten in den Vordergrund gerückt werden.

 

Vor diesem Hintergrund arbeitet die Emschergenossenschaft zurzeit an einer Vereinbarung für eine nachhaltige Wasserwirtschaft, der "Zukunftsvereinbarung Regenwasser". Ziel ist es, in den nächsten 15 Jahren gemeinsam mit den Städten der Region 15 Prozent des Abflusses im Emscher-Gebiet von der Kanalisation abzukoppeln. Diese Zielsetzung deckt sich mit den Bemühungen des Landes, das z. B. im Rahmen der "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW" für eine Stärkung der Wasserkreisläufe eintritt sowie den Verpflichtungen, die sich aus dem § 51 a Landeswassergesetz ergeben (ortsnahe Niederschlagswasserbeseitigung). Um mit einer solchen Vereinbarung die Belange aller Beteiligten gleichermaßen abzudecken, ist in der Siedlungswasserwirtschaft dringend ein neues, nachhaltiges Handlungskonzept erforderlich, das auch den finanziell immensen Aufwand der bisherigen (auch städtischen) Regenwasserbewirtschaftung reduziert und dabei ökologisch wertvolle Systeme schafft. Es muss - im Einklang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie – auf einer integralen Planung für das gesamte Flussgebiet der Emscher basieren. Folgende Grundsätze sollen dabei im Mittelpunkt stehen:

  • Bei der Niederschlagswasserbeseitigung müssen Versickerung und oberirdische Ableitung Vorrang haben vor der herkömmlichen Einleitung in die Kanalisation.

  • Bei allen Nutzungsänderungen innerhalb eines Gebietes muss das Abkopplungspotential ausgeschöpft werden.

  • Bei der Planung und hydraulischen Berechnung von Entwässerungsbaumaßnahmen muss das erreichbare Abkopplungspotential berücksichtigt werden.

Durch Abkopplungsmaßnahmen im gesamten Emschereinzugsgebiet ergeben sich Einsparungen bei der EG durch Minderdimensionierung ihrer Anlagen von 70 Mio. Euro, die an die beteiligten Kommunen (18) weitergegeben werden sollen. Ferner betragen nach Angaben der EG die Einsparungen der Gemeinden bei Kanalsanierungen rund 200 Mio. Euro.

 

Um die technische und auch finanzielle Realisierbarkeit von naturnaher Regenwasserbewirtschaftung unter Beweis zu stellen, sind auch in Gelsenkirchen bereits vorbildliche Maßnahmen, wie die Entwässerungen der Siedlungen Schüngelberg und Lindenhof sowie der Fachhochschule Gelsenkirchen / Hans-Schwier-Berufskolleg, aber auch im privaten/gewerblichen Bereich realisiert worden.

 

Die Grundlagenermittlung der EG für die Abkopplungspotentiale ist weitestgehend abgeschlossen, muss in Teilen aber noch korrigiert werden. Die EG hält 22 Prozent Abkopplungspotential in Gelsenkirchen für realistisch und hat dazu ca. 340 Projekte vorgestellt. Davon sind ca. 100 öffentliche Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Altenheime, Turnhallen, Sportplätze, Krankenhäuser etc.).

 

Im nächsten Schritt soll die Zukunftsvereinbarung Mitte Juni als gleichlautende Vereinbarung mit allen kommunalen Mitgliedern und dem Land im Rahmen eines Festaktes geschlossen werden. Darin sollen die übereinstimmenden Zielsetzungen formuliert werden, die mittels der naturnahen Regenwasserbewirtschaftung realisiert werden können. Ferner bietet die EG in der Vereinbarung Finanzierung, Errichtung und Betrieb von Anlagen als Dienstleistung an. Die erreichten Abkopplungen werden jedes Jahr geprüft und dokumentiert. Bei Abweichungen der Zielsetzungen werden gemeinsam Ersatzmaßnahmen erarbeitet.

 

Die Motivation für die "Zukunftsvereinbarung Regenwasser" wird ökologisch, ökonomisch sowie aus stadtplanerischen Aspekten heraus begründet. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung kommt jedoch auch dem soziale Aspekt (hier: Akzeptanz, Partizipation, Bildung) eine besondere Bedeutung zu:

 

Auf Empfehlung des Weltgipfels zur nachhaltigen Entwicklung in Johannesburg hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Dekade "Education for Sustainable Development" im Sinne der Agenda 21 für den Zeitraum 2005 bis 2014 beschlossen. "Bildung für nachhaltige Entwicklung" wird als unerlässliche Voraussetzung für die weltweite Förderung einer nachhaltigen Entwicklung gesehen und als Querschnittsaufgabe des gesamten Bildungswesens aufgefasst.

 

Es bedarf der Veränderung von Einstellungen, Denkstilen und Verhaltensweisen der gesamten Bevölkerung. Dabei sollen die Wechselwirkungen zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Prozessen beachtet werden. Ziel ist ein Generationenvertrag, in dem die heute lebenden Menschen sich verpflichten, bei der Erfüllung ihrer Bedürfnisse die Erhaltung gleicher Optionen für künftige Generationen zu berücksichtigen.

 

Die Deutsche UNESCO-Kommission fordert deshalb alle Verantwortlichen in Bund, Ländern und Gemeinden sowie interessierte Institutionen der Wirtschaft, Einrichtungen von Forschung und Lehre und der Zivilgesellschaft auf, sich zu einer "Allianz Nachhaltigkeit lernen" zusammenzufinden. Bildungseinrichtungen sollten ermutigt werden, das Management der eigenen Institution nach Nachhaltigkeitskriterien zu organisieren. Initiativen und Gruppen, Vereine sollen ermutigt werden, beispielhafte "Leuchttürme der Nachhaltigkeit" zu schaffen.

 

 

 

 

 


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